Mittwoch, März 28, 2007

Schwangerschaftsabbruch

In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche über den Paragrafen 218 geregelt. Am 18. Juni 1974 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das einen Abbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen straffrei machte.

Keine Kommentare: